Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Handel mit Türen, Fenstern und Material, die Auftragserteilung für Anfertigung, Montage und Reparatur von Türen und Fenstern an Subunternehmer sowie die Montage von Türen, Fenstern u. a. Bauelementen, Dienstleistungen im Bereich der Hausreparatur innerhalb der zulässigen Leistungen für Betriebe mit Eintragung in der Handwerksrolle B