Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung und der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen; die Erbringung von Serviceleistungen jedweder Art; der Handel mit Produkten jedweder Art, soweit gesetzlich zulässig; die Erbringung von Dienstleistungen in sicherheitsrelevanten Bereichen, soweit hierfür keine gesonderte behördliche Genehmigung notwendig ist bzw. bei Notwendigkeit eine gesonderte behördliche Genehmigung erteilt worden ist; die Anpachtung bzw. Verpachtung von gastronomischen Einrichtungen zum eigenen Betrieb bzw. zum Betrieb durch Dritte sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bauwesen und bei der Landschaftspflege