Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Verleih von Kraftfahrzeugen, Maschinen und Arbeitsmaschinen aller Art, der Handel mit Baustoffen sowie Dienstleistungen, insbesondere Lohnbuchhaltung und die Verwaltung von Immobilien, wobei jedoch Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO ausgeschlossen sind