Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Veräußerung, Pachten und Verpachten von Immobilien, deren Verwaltung und Verwertung;
Errichtung, Verwaltung und Vermietung von Gewerbe- und Wohnobjekten;
betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen, Marketingleistungen und Beratung von Privatpersonen bei der Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben;
Vermittlung von Finanzdienstleistungen, insbesondere zur Finanzierung von Investitionen, Kapitalanlagen, Versicherungen sowie Immobilien;
Groß- und Einzelhandel von Waren aller Art;
Vermittlung, Organisation und Durchführung von Reisen für Schüler und Senioren in Form von organisierten Gruppenfahrten in das In- und Ausland