Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1.] Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
2.] Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von Einrichtungen der Seniorenhilfe.
3.] Zu diesem Zweck kann die Gesellschaft Einrichtungen nach Abs. 2 betreiben oder die Verwaltung solcher Einrichtungen durchführen.
4.] Im Rahmen dieser Zwecke soll die Gesellschaft insbesondere betreiben: Dauerpflege; Tagespflege, Kurzzeitpflege; lebensbegleitendes, Senioren- und Behindertengerechtes Wohnen.