Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Immobilien, die Erstellung von Bauten jeder Art in eigenem und in fremdem Namen, die Übernahme von Baubetreuungen und Hausverwaltungen sowie die Vermittlung von Versicherungen und Finanzierungen. Eine selbständige gewerbliche Tätigkeit als Bauunternehmen ist nicht vorgesehen.