Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Grundstücksentwicklung, der Handel mit Sport- und Freizeitartikeln und deren Vermietung sowie die Verwaltung und Beteiligung auch als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an Unternehmen jeder Art, soweit gesetzlich zulässig