Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
- Durchführung von Maler-, Lackier-, Holzschutz- und Bautenschutzarbeiten sowie das Verlegen von Linoleum-, Kunststoff- und Textilböden als auch die Ausführung von Wärmedämmarbeiten;
- Handel mit Malereibedarf sowie mit Baustoffen und Baumaterialien aller Art