Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung und das Halten von Beteiligungen nebst Ausleihungen an der Gestalt verbundene Unternehmen; die Führung der Geschäfte von Beteiligungsgesellschaften; der Handel, das Kommissions- und das Agenturgeschäft mit Ersatzteilen und Zubehör für Kraftfahrzeuge aller Art, insbesondere für Kraftfahrzeuge der in den skandinavischen Ländern ansässigen Kraftfahrzeughersteller; der Handel und der Service, das Kommissions- und das Agenturgeschäft mit Kraftfahrzeugen aller Art, insbesondere der in den skandinavischen Ländern ansässigen Kraftfahrzeughersteller; die Werbung für die vorstehenden Geschäftsfelder