Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Entwicklung, Herstellung, der Vertrieb von Dränrohren und Ziegelerzeugnissen, der Handel mit weiteren Baumaterialen und -ausrüstungen, Hoch- und Tiefbauplanung und -ausführung, die Organisation und Überwachung von Entwicklungs-, Planungs-, Erschließungs- und Baumaßnahmen auf Wohn- und Gewerbeimmobilien. Die Gesellschaft berät bei Investitionen im Immobilienbereich, vermittelt Bauleistungen und übernimmt den Gebäudeservice. Die Gesellschaft verwaltet und vermittelt in diesem Zusammenhang Bauleistungen, Versicherungen und Finanzierungen. Sie vermittelt und verwaltet Immobilien im Rahmen der ihr erteilten Genehmigung nach § 34 c GewO. Die Gesellschaft handelt nicht als Bauträger.