Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Veräußerung, die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Wohnungs- und Teileigentum, die Bebauung von Grundstücken, die Grundstücksverwaltung, die Vermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke, deren Entwicklung, Baureifmachung und sonstige mit diesem Gesellschaftszweck verbundenen Serviceleistungen