Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- die Beratung und Betreuung von Personen und Unternehmen bei betriebswirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Fragestellungen;
- das Durchführen von Informations- und Schulungsveranstaltungen;
- die Ausführung von nicht genehmigungspflichtigen Dienstleistungen;
- die Vermittlung und Durchführung von Nebengeschäften aller Art