Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Die Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden, Wohn- und Gewerbeobjekten sowie sonstigen Immobilien auf eigene oder fremde Rechnung, einschließlich der damit verbundenen treuhänderischen Verwaltung von Vermögenswerten sowie aller anderen Nebenleistungen.
2. Die Vermittlung der nachfolgend beschriebenen Dienstleistungen: Bau- und Bau-Serviceleistungen einschließlich Generalauftragnehmerleistungen aller Art; Reinigungsdienstleistungen in und an Gebäuden bzw. öffentlichen Straßen- und Landschaftsräumen; Hauswartstätigkeiten und Objektmanagementleistungen aller Art für private, kommunale und genossenschaftliche Wohnungs- und Grundstückseigentümer/Gesellschaften sowie aller mit vorgenannten Leistungsarten direkt oder indirekt verbundenen Tätigkeiten.