Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
die Bauplanung, Bauvorbereitung und Baudurchführung, aller Art von Bauwerkswerterhaltung und Bauwerkssanierung im Rahmen der Maurer- und Betonbauertätigkeit sowie der Handel mit Baustoffen aller Art und der Handel, die Bearbeitung und Verlegung von Baustahl und Baustoffzubehör.