Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Begutachtung und Bewertung von Kraftfahrzeugschäden; Durchführung von Mängelbegutachtungen; Überprüfung von Werkstattausrüstungen auf deren Arbeitssicherheit; Durchführung von Werkstatt-Tests; Begutachtung- und Bewertungsberechnungen von Maschinen und Anlagen; Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der Fahrzeugtechnik, insbesondere für Sachverständige; Abnahme der gesetzlichen Fahrzeuguntersuchungen nach § 29 und § 47 a StVZO; Beratung für technologische Arbeitsabläufe in Kfz.-Betrieben; Begutachtung und Bewertung von Booten und Yachten; Betrieb einer Kfz-Servicestation, die insbesondere Instandsetzungsarbeiten zur Absicherung der Betriebs- und Verkehrssicherheit an Fahrzeugen aller Art beinhaltet; ausgeschlossen sind Arbeiten, die mit einem Sachverständigen des Betriebes im Zusammenhang stehen