Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender geschäftsführender Gesellschafter an der Albrecht Holding GmbH & Co. KG, die das Halten und den Erwerb von Beteiligungen zum Zweck hat und an der die Bernd und Wolfgang Albrecht GmbH & Co. Besitz KG, welche die Vermietung und Verpachtung von beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenständen zum Zweck hat