Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Förderung der Volks- und Berufsbildung und des Wohlfahrtswesens durch die Förderung der Reintegration von Arbeitslosen, insbesondere Langzeitarbeitslosen, sozialen Randgruppen, Personen mit Vermittlungsnachteilen usw. in den ersten Arbeitsmarkt sowie die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge und Asylbewerber, insbesondere durch folgende Fördermaßnahmen:
Qualifizierung, Schulung, Weiterbildung, Ausbildung der o.g. Klientel, d.h. die Vermittlung von, den aktuellen Marktanforderungen entsprechenden, anwendungsbereiten Wissens, vorzugsweise bezüglich der Anwendung alternativer Energiesysteme; durch betreutes Arbeitstraining, d.h. Durchführung von Hilfstätigkeiten zur schrittweisen Wiedergewöhnung/Heranführung der o.g. Klientel an die Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes und zur Vermittlung anwendungsbereiter Fähigkeiten/Fertigkeiten (learning by doing) vorzugsweise im Rahmen geförderter Projekte/Maßnahmen; durch tätigkeitsbegleitende sozialpädagogische und arbeitstherapeutische Betreuung der zur Reintegration eingestellten Mitarbeiter während ihrer Tätigkeit in der Gesellschaft; durch die Schaffung und den Betrieb von wohlfahrtspflegerischen Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber sowie diesbezügliche Beteiligungen mit Anderen.