Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
das Führen eines landwirtschaftlichen Erwerbsbetriebes, die Erzeugung, die Verarbeitung und der Absatz pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse, das Pachten und der Erwerb landwirtschaftlicher Nutzflächen, die Übernahme von Bewirtschaftungsaufträgen, die Beteiligung an landwirtschaftlichen Unternehmen, das Betreiben von Geschäftszweigen, die der Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen, die Vermietung und Verpachtung