Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Erforschung und Anwendung komplementärer Therapien. Der Unternehmenszweck wird in erster Linie durch Sammlung und Anwendung von Fachwissen über therapeutische Hilfe zur Selbsthilfe erreicht, insbesondere durch Forschungs-, Lehr- und Schulungsveranstaltungen sowie therapeutische Betreuung beim Erlernen von Entspannungs-, Atem- und Bewegungstechniken zum Zwecke der Stärkung der physischen und psychischen Voraussetzungen für den Umgang mit Krankheit. Eine Bestätigung, die ärztliche Approbation voraussetzt, findet nicht statt.