Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vorbereitung und Organisation von Bauvorhaben auch unter Verwendung von eigenem Vermögen sowie unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern, von Erwerbs- und Nutzungsrechten im eigenen Namen für eigene Rechnung und im eigenen Namen für fremde Rechnung, weiterhin die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung, die Übernahme von Baubetreuungsaufgaben und von Grundstücksverwaltungen, die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstück, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume.