Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien, die Bebauung auf fremde und eigene Rechnung, die Sanierung, Vermietung und Verwaltung von Wohn- und Gewerbeobjekten. Gegenstand des Unternehmens sind auch die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen, den Erwerb von ausländischen Investmentanteilen, den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, den Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden sowie die Anlageberatung im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes entsprechend § 34 c der Gewerbeordnung sowie die Tätigkeit als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d der Gewerbeordnung.