Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Abschlüssen über Verträge, die Grundstücke, Wohn- und Gewerberäume und Darlehen aller Art zum Inhalt haben; der Ankauf und die Veräußerung von Grundstücken in eigenem Namen und für eigene und fremde Rechnung; die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer; die Bauberatung, Bauplanung und Baudurchführung von Hochbauten bis zur Schlüsselfertigkeit sowie die Ausführung von Um- und Ausbauarbeiten an Altbauten im Rahmen der Maurertätigkeit.