Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung sowie die Verwaltung von Immobilien aller Art; der Handel mit Elektronikartikeln einschließlich deren Import, Export, ferner deren Vermietung, Verpachtung sowie die Vornahme von Vermittlungsgeschäften aller Art, soweit diese nicht erlaubnispflichtig sind; das Aufstellen, Betreiben, Verkaufen und Vermieten von Automaten aller Art, insbesondere von Geldspiel- und Unterhaltungsautomaten mit und ohne Gewinnmöglichkeiten, ferner das Einrichten, Betreiben und Verkaufen von Spielhallen; das Herrichten, Betreiben und Verkaufen von Schank- und Speisewirtschaften und Beherberungsbetrieben im Sinne des § 1 des Gaststättengesetzes.