Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Medizintechnik, ärztlichen Hilfsmitteln, Einrichtungen und Informationssystemen deren, Service, Entwicklung und Herstellung. Die Gesellschaft ist berechtigt, branchengleiche oder branchenähnliche Unternehmen zu erwerben, zu veräußern, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.