Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Betreigung von Campingplätzen. Die Betreibung umfasst alle Maßnahmen, die zur umfassenden Betreuung der Camper und allen anderen Erholungssuchenden notwendig sind. Hierzu gehören insbesondere auch das Betreiben von Parkplätzen, Versorgungseinrichtungen (z.B. Gaststätten, Verkaufsstellen) und ähnlichen Einrichtungen im Zusammenhang mit der Betreibung von Campingplätzen.