Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Herstellung von Mischungen chemischer Grundstoffe, die Tablettierung von chemischen Grundstoffen bzw. von Mischungen und die Konfektionierung (Beutel und Blister) der Tabletten bzw. Mischungen, der Vertrieb von Grundstoffen, Mischungen und Tabletten sowie die Konfektionierung von Lebensmitteln, Süßwaren, Kosmetika und Werbeprodukten.