Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Vertrieb von Stein- und Stahlbauerzeugnissen, die Vermittlung von Fertigungsaufträgen, die Erstellung von Projekten, die Leitung und Realisierung von Bauvorhaben im eigenen Namen und für eigene und fremde Rechnung, sowie die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Betreuer im fremden Namen für fremde Rechnung und die Beratung zur Installation von Fertigungstechnologien im Stahlbau