Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Sicherstellung wirksamer und wirtschaftlicher Leistungen, die den betreuungs- und pflegebedürftigen Senioren helfen, ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes, der Würde des Menschen entsprechendes Leben zu führen.
Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch fachgerechte Pflege in stationärer, ambulanter und teilstationärer Form, Organisation einer Vielzahl von Veranstaltungen, die dem Zweck der Gesellschaft dienen, Beteiligung von Senioren des jeweiligen Einzugsbereiches an den Veranstaltungen und an der Gemeinschaftsverpflegung, Beratung und Unterstützung bei Antragsstellungen und hauswirtschaftlichen Leistungen, Vermietung von Wohnungen in Anlagen des Betreuten Wohnens.