Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Das Betreiben von Fahrlehrerausbildungsstätten und Fahrschulen, die Fortbildung von Fahrlehrern und Interessenten, die Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrern sowie Personen in Unternehmen des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Verantwortung, einschließlich Betreuung von Unternehmen auf den Gebieten "Arbeitssicherheit" und "Arbeitsmedizin".