Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Grundstücksverwaltung; Grundstücksverwertung mit Ausnahme von § 34 c Gewerbeordnung; Dienstleistungen im Haus- und Grundstücksservice; Vermietung beweglicher Wirtschaftsgüter; Projektmanagement; Projektsteuerung; Consultingleistungen; Erbringen von Bauleistungen im eigenen und fremden Namen; Bauleistungen im Ingenieur- und Wohnungsbau; Leistungen im Maurer- und Betonbau; Übernahme von Werkleistungen rund um die Immobilie; Ingenieur- und Planungsleistungen im Hochbau, Tiefbau, Verkehrsanlagen und Abbruch.