Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermietung, die Verpachtung und der Verkauf von Grundstücken, Gebäuden und sonstigen Vermögensgegenständen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie der Handel mit Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und Waren aller Art und der Erhalt historischer Technik und historischer Landmaschinen.