Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Übernahme von Beteiligungen und die Verwaltung von anderen Unternehmen, insbesondere an Unternehmen, die sich mit dem Betrieb eines Autohauses, mit dem Verkauf und Wartung, Pflege und Instandhaltung von Kraftfahrzeugen aller Art beschäftigen