Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erzeugung und Vermarktung von erneuerbaren Energien; die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, deren Verarbeitung und Vermarktung; die Einbringung von Dienstleistungen sowie Vermietung und Verpachtung; die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder zu dienen bestimmt sind.