Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Erzeugung und Vertrieb von Wärmeenergie für Wohnungen;
- Errichtung der dafür erforderlichen Wärmeversorgungsanlagen, einschließlich dem Erwerb von entsprechendem Grund und Boden;
- Serviceleistungen für die Nutzer der Wärmeversorgung;
- Beratungsleistungen;
- Erabeitung von Gutachten und Planungsleistungen;
- die Beteiligung an Unternehmen mit gleichem Gegenstand und gleicher Zielsetzung