Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Erbringung von Planungsleistungen nach den Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, außerdem für Vorhaben im Bereich der Regional-, Infrastruktur- und Tourismusentwicklung sowie Dienstleistungen der Datenbe- und -verarbeitung durch elektronische Systeme insbesondere der Geoinformatik, digitalen Kartografie, CAD, Datenbanken und Internetanwendungen. Die Gesellschaft übernimmt die betriebswirtschaftliche und produkionstechnische Beratung von landwirtschaftlichen und gewerblichen Unternehmen sowie die wirtschaftliche Konzeption und Erstellung von Machbarkeitsstudien für Investitionen der öffentlichen Hand und privaten Hand.
Zum Firmengegenstand gehören weiterhin die Betreuung sowie die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Investionsvorhaben im fremden Namen und für fremde Rechnung. Gegenstand sind auch Tätigkeiten der gesetzlichen Vertretung gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB.