Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Ist nur ein Geschäftsführer, so darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die gewerbliche Unterstützung im Zusammenhang mit land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten, insbesondere dem Vertrieb von land- und forstwirtschaftlichen Produkten. Darüber hinaus kann sich die Gesellschaft an Kapitalanteilen von entsprechenden Betriebsgesellschaften, aber auch sonstigen Kapitalgesellschaften beteiligen. Sie kann dabei auch eine persönliche Haftung übernehmen. Weiterhin kann die Gesellschaft jegliche Form von Dienstleistungsverträgen abschließen und Dienstleistungen betreiben. Die Gesellschaft kann die Produktion und den Vertrieb von Backwaren durchführen. Die Gesellschaft kann Vermietungstätigkeiten ausführen.