Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokuramit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Verwaltung, die Betreuung und Bewirtschaftung, die Errichtung, Restaurierung und Modernisierung von städtischen Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen. Die Gesellschaft kann alle im Bereich der kommunalen Wohnungswirtschaft, des Städtebaus, der Stadtentwicklung und der städtischen Infrastruktur anfallenden Arten von Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, entwickeln, erschließen, sanieren, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben, soweit ein öffentlicher Zweck dies rechtfertigt.