Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung und der Betrieb von Bier und alkoholfreien Getränken aller Art einschl. Mineralwasser und Fruchtsäften, Betreibung von Gastronomiebetrieben und die Führung und der Betrieb von Gaststätten sowie Verkaufseinrichtungen im Einzel- oder Großhandel.
Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen im In- und Ausland erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.