Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme von Bauplanungen und Bauträgerschaften, der Kauf, Verkauf und die Verwaltung von Grundstücken und Wohnungen, die Beratung und Vermittlung beim Immobilienkauf und -verkauf, die Erstellung von Gutachten über die Wirtschaftlichkeit von Immobilien.