Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Berechnung, Herstellung, Lieferung und Montage von Industrie- und Stahlbauten, Bauelementen und Toren, sowie die Ausführung von Metallkonstruktionen aller Art einschließlich Behälter- und Apparatebau und sämtlicher Schlosserarbeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Erzeugnisse herzustellen, zu bearbeiten, zu erwerben und zu vertreiben sowie Dienstleistungen jeder Art zu erbringen. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen jeder Art erwerben, sich an solchen beteiligen und deren Vertretung übernehmen. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten.