Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, darf dieser Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Gesellschaft errichtet, unterhält, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten, Gemeinschaftsanlagen und Grundstücke in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Dabei kann sie sowohl für eigene und fremde Rechnung gemäß § 34 c der Gewerbeordnung tätig sein.
Im Bereich der Wohnungswirtschaft stellt die Gesellschaft vorrangig eine sozial verantwortbare Wohnungsversorgung in der Gemeinde Stadt Müncheberg sicher.
Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaues und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke und Erbbaurechte erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche, sportliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen.