Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- die Herstellung, Akquisition und Verkauf von Werbung (Werbeplätze, Werbemittel, Werbekonzepte etc.),
- verlegerische, publizistische und journalistische Tätigkeiten,
- das Erbringen von Management-, Beratungs- und Betreuungsleistungen sowie Consulting- und PR-Beratung, Geschäftsbesorgung für andere Unternehmen mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Tätigkeiten, insbesondere mit Ausnahme von Tätigkeiten nach dem Rechtsberatungsgesetz, Steuerberatergesetz oder § 34 c GewO