Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
der Handel mit Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugersatzteilen und Zubehör, das Kfz-Leasing, der Betrieb einer Kfz-Werkstatt, Vermittlung von Kfz-Versicherung, Kfz-Finanzierungen und alle mit dem Gegenstand der Gesellschaft zusammenhängenden Geschäfte sowie die Übernahme der Komplementärin bei der Autohaus Thomas Minnich GmbH & Co. KG