Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abzuschließen, kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Telemarketing, inklusive des Telefontrainings, der Aufbau von Handelsgeschäften und Vertriebsstrukturen, insbesondere in der GUS sowie die Weiterbildung und Qualifizierung von Mitarbeitern deutscher und ausländischer Firmen. Die Gesellschaft kann auch weitere Dienstleistungs- oder Handelsgeschäfte gleichen oder ähnlichen Geschäftszwecks erwerben, errichten und betreiben. Die Gesellschaft kann sich ferner an anderen Unternehmen beteiligen, vor allem solchen, die einen ähnlichen Gesellschaftszweck haben.