Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Herstellung und der Vertrieb von Baustoffen, insbesondere von keramischen Produkten, unter gleichzeitiger Bindung umweltschädigender Schadstoffe;
der Betrieb einer Baustoffsortieranlage sowie die Deponierung von Bauschutt und weiteren Abprodukten;
der Betrieb einer Bodenwaschanlage;
Gewinnung, Herstellung, Wiederaufarbeitung und Umschlag von mineralischen Stoffen;
Entwicklung, Nutzung und Vertrieb umweltfreundlicher Verwertungs- und Behandlungstechnologien und entsprechende Dienstleistungen