Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung und Führung von Unternehmen im Presse- sowie Medienbereich sowie die Erbringung von Dienstleistungen, wie Umsetzung und Betreuung von Marketing- und Werbemaßnahmen für Kunden, insbesondere von gedruckten und elektronischen Medien aller Art und damit verwandte Geschäfte und Tätigkeiten gegenüber derartigen Unternehmen, Kommissionierung und Vertrieb von Presseerzeugnissen jeglicher Art, vor allem jedoch kostenlosen Anzeigenblättern und Lokalzeitungen als auch Flyer, Prospekte, Warenproben etc., Durchführung von Zustelldiensten als auch adressierter Zustellung im Auftrag von Lizenzinhabern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.