Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten, die Bebauung, die Entwicklung, die Vermietung, die Verpachtung, die Verwaltung, die Verwertung und der Verkauf von Immobilien aller Art sowie die Erbringung sämtlicher damit in Verbindung stehender Dienstleistungen. Erlaubnispflichtige Geschäfte gemäß §§ 32 KWG, 20 KAGB, 34c GewO übt die Gesellschaft nicht aus.