Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Jugendhilfe sowie die selbstlose Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen.
Dieser Unternehmensgegenstand wird insbesondere verwirklicht durch:
- Beratung, Förderung und Therapie von Kindern, Jugendlichen und deren Familien sowie Erwachsenen im Rahmen der therapeutischen Leistungen nach dem SGB V,
- Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII, insbesondere durch den Betrieb von teilstationären und stationären Einrichtungen,
- Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung nach dem SGB IX,
- Eingliederungshilfe nach dem SGB XII,
- Fort- und Weiterbildung von therapeutischen und pädagogischen Fachkräften sowie Quereinsteigern,
- Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Inklusionsprozesses,
- Förderung von Barrierefreiheit.