Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betreiben von Spielotheken, Spiel- und Freizeitstätten, Im- und Exportgeschäften sowie der Handel mit Waren aller Art, inbesondere von Elektronik- und Lebensmittelartikeln. Die Vermietung und Verpachtung aller Art, insbesondere von Gewerbeimmobilien, sonstige Immobilien und Maschienen. Außerdem das Aufstellen, Betreiben, Verkaufen und Vermieten von Automaten aller Art, insbesondere von Geld- und Unterhaltungsautomaten mit und ohne Gewinnmöglichkeiten, ferner das Einrichten und Verkaufen von Schank- und Speise- Wirtschaften und Beherbergungsbetrieben im Sinne des § 1 des Gaststättengesetzes. Die Errichtung und der Betrieb von Einrichtungen aller Art zur Freizeitgestaltung einschließlich der Errichtung und des Betriebes von Spielstätten. Schließlich die Erbringung von Reinigungsarbeiten aller Art, Vermittlung von Handyreperaturen und Betreiben von Kiosken mit Paketshop.