Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Organisation, Durchführung, das Management und die Vermarktung von Show-, Musik- und Unterhaltungsveranstaltungen und anderen Events sowie die Erbringung von Dienstleistungen insbesondere von Gastronomischen Dienstleistungen und der Verkauf und Vertrieb von Merchandising-Produkten im Zusammenhang mit solchen Veranstaltungen und Events.